Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Gesetze - Telekommunikationsgesetz

Inkrafttreten, Außerkrafttreten (TKG § 100)

(1) Die §§ 66 und 73 bis 79 treten am 1. Januar 1998 in Kraft. Die §§ 67 und 68 treten am 1. Oktober 1997 in Kraft. Im übrigen tritt das Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die sich aus § 6 ergebenden Rechte können erst vom 1. Januar 1998 an ausgeübt werden, soweit sie sich auf das Angebot von Sprachtelefondienst beziehen.

(2) Die sich aus § 43 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 ergebenden Verpflichtungen werden zum 1. Januar 1998 wirksam mit der Maßgabe, daß die erforderlichen technischen Einrichtungen zu diesem Zeitpunkt betriebsbereit zur Verfügung stehen müssen.

(3) Das Telegraphenwegegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. April 1991 (BGBl. I S. 1053), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325), und das Gesetz zur Vereinfachung des Planverfahrens für Fernmeldelinien in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9021-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325), treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes außer Kraft.

 

 

 

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