Beschränkung der Anzahl der Lizenzen


Gesetze - Telekommunikationsgesetz

Beschränkung der Anzahl der Lizenzen (TKG § 10)

Die Anzahl der Lizenzen auf Märkten der Telekommunikation kann beschränkt werden, wenn für eine Lizenzerteilung nicht in ausreichendem Umfang verfügbare Frequenzen entsprechend dem Frequenznutzungsplan vorhanden sind. Vor der Entscheidung sind die betroffenen Kreise anzuhören. Die Entscheidung ist im Amtsblatt der Regulierungsbehörde zu veröffentlichen.

 

 

 

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