Verfahren bei Erteilung, Rücknahme und Widerruf von Genehmigungen


Gesetze - Signaturverordnung

Verfahren bei Erteilung, Rücknahme und Widerruf von Genehmigungen (SigV § 1)

(1) Eine Genehmigung für den Betrieb einer Zertifizierungsstelle nach § 4 Abs. 1 des Signaturgesetzes ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

(2) Zur Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung trifft die zuständige Behörde die erforderlichen Feststellungen. Sie kann vom Antragsteller verlangen, daß dieser erforderliche Unterlagen, insbesondere einen aktuellen Handelsregisterauszug und aktuelle Führungszeugnisse nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes für die gesetzlichen Vertreter der Zertifizierungsstelle, beibringt. Zur Feststellung der erforderlichen Fachkunde hat der Antragsteller darzulegen, daß das am Zertifizierungsverfahren oder an der Ausstellung von Zeitstempeln beteiligte Personal über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen verfügt.

(3) Vor Ablehnung, Rücknahme oder Widerruf einer Genehmigung hat die zuständige Behörde den Antragsteller anzuhören und ihm Gelegenheit zu geben, die Gründe für die Ablehnung, die Rück-nahme oder den Widerruf zu beseitigen.

 

 

 

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