Gültigkeitsdauer von Zertifikaten


Gesetze - Signaturverordnung

Gültigkeitsdauer von Zertifikaten (SigV § 7)

Die Gültigkeitsdauer eines Zertifikates darf höchstens fünf Jahre betragen und den Zeitraum der Eignung der eingesetzten Algorithmen und zugehörigen Parameter nach § 17 Abs. 2 nicht überschreiten. Die Gültigkeit eines Attribut-Zertifikates endet spätestens mit der Gültigkeit des Signaturschlüssel-Zertifikates, auf das es Bezug nimmt.

 

 

 

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