Rechtsverordnung
Gesetze - Signaturgesetz
Rechtsverordnung (SigG § 16)
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Durchführung der §§ 3 bis 15 erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen über
die näheren Einzelheiten des Verfahrens der Erteilung, Rücknahme und des Widerrufs einer Genehmigung sowie des Verfahrens bei Einstellung des Betriebs einer Zertifizierungsstelle, die gebührenpflichtigen Tatbestände nach § 4 Abs. 6 und die Höhe der Gebühr, die nähere Ausgestaltung der Pflichten der Zertifizierungsstellen, die Gültigkeitsdauer von Signaturschlüssel-Zertifikaten,
die nähere Ausgestaltung der Kontrolle der Zertifizierungsstellen, die näheren Anforderungen an die technischen Komponenten sowie die Prüfung technischer Komponenten und die Bestätigung, daß die Anforderungen erfüllt sind, den Zeitraum sowie das Verfahren, nach dem eine neue digitale Signatur angebracht werden sollte.
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