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Bei Rechtsschutzversicherungen gibt es verschiedene
Leistungspakete.
Vermutlich braucht niemand alle Leistungen, daher sollte man darauf
achten, was die einzelnen Bereiche an Leistungen bieten.
Diese
Auflistung ist selbstverständlich unverbindlich und nicht
abschließend
und muss bei Interesse bei der Versicherungsgesellschaft hinterfragt
werden.
Verkehrsrechtsschutz:
Hier sind Vertragsstreitigkeiten, die im
Zusammenhang mit einem Auto entstanden sind versichert. Dazu
zählt unter anderem der Kaufvertrag. Auch die Verteidigung in
einem Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im
Straßenverkehr sind mit versichert. Bei der Durchsetzung von
Schadensansprüchen hilft Ihnen auch die
Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Ausgeschlossen sind jedoch Straftaten, die vorsätzlich
begangen wurden, Verstöße gegen das Parkverbot,
Steuerstreitigkeiten, die nicht vor Gericht ausgetragen werden und die
Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Eigentümer- und
Mietrechtsschutz:
Bei mietrechtlichen Problemen und bei
Problemen die
das Grundstück betreffen sowie Steuerstreitigkeiten vor
Gericht hilft die Eigentümer- und
Mietrechtsschutzversicherung.
Sie hilft jedoch nicht bei dem Kauf, Verkauf, Planung oder Bau eines
Hauses oder einer Eigentumswohnung. Bei Enteignung,
Erschließungs- oder Anliegerabgaben und bei der steuerlichen
Bewertung eines Grundstücks.
Privat- und
Berufsrechtsschutz
für Arbeitnehmer / Selbstständige:
Hier hilft die Versicherung bei der Durchsetzung von allgemeinen
Schadensersatzansprüchen, Strafverteidigung (außer
Verkehr), gerichtlichen Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht,
Vertragsstreitigkeiten, Streit vor dem Sozialgericht und eine einmalige
Beratung nach Eintritt eines Familienrechtsfalls oder auch eines Falles
im Erbrecht.
Ausgeschlossen sind die Abwehr von allgemeinen
Schadensersatzansprüchen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
die Vorsätzlich begangen wurden, das kollektive Arbeitsrecht,
Baufinanzierungen, Mietverträge, Widerspruchsverfahren,
gerichtliche Streitigkeiten und Familienrecht bzw.
Erbrechtsfälle und die rein vorsorgliche Beratung in solchen
Belangen.
Wer ist versichert?
Im Verkehrrechtsschutz ist
selbstverständlich der
Versicherungsnehmer auf alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge versichert.
Egal ob er Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse ist.
Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz auch bei der
Anmietung eines Mietwagens, beim Fahren fremder Autos, als
Fußgänger, Radfahrer und als Fahrgast in den
öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei der Eigentümer- und
Mietrechtsschutzversicherung
ist je
nach Inhalt der Versicherungsnehmer als Mieter, Pächter,
Eigentümer, aber auch als Vermieter oder Verpächter
geschützt. Hier sollten Sie jedoch bei dem Abschluss darauf
achten, dass Sie in dieser Eigenschaft ausdrücklich in der
Police genannt sind, denn sonst kann der Rechtsschutz
gegenüber Ihren Mietern hinfällig sein.
Privat- und Berufsrechtsschutz: Hier ist
nicht nur der
Versicherungsnehmer, sondern auch der Ehegatte oder
Lebensgefährte, die minderjährigen Kinder sowie die
unverheirateten, nicht berufstätigen Kinder bis zum 25.
Lebensjahr gemeinsam in einem Vertrag Rechtsschutz versichert.
Je nach
Vereinbarung bezieht sich der Berufsrechtsschutz nur auf die
selbständige oder die so genannte abhängige
(Arbeitnehmer) Beschäftigung.
Wartezeiten: Bevor Sie die Leistungen einer
Rechtsschutzversicherung in
Anspruch nehmen können, müssen Sie eine Wartezeit
erfüllt haben. Diese ist nicht einheitlich geregelt,
beträgt jedoch bei den meisten Gesellschaften 3 oder 6 Monate
nach Beginn des Vertrages. Wenn sich jedoch eine Streitigkeit bereits
androht und Sie denken dass Sie durch den schnellen Abschluss einer
Rechtsschutzversicherung die Kosten übernommen bekommen, so
irren Sie sich. Denn wenn der Ursprung vor dem Ablauf der Wartefrist
liegt, so sind diese Streitigkeiten nicht versicherbar.
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