Rechtsschutzversicherung vergleichen

Bei Rechtsschutzversicherungen gibt es verschiedene Leistungspakete. Vermutlich braucht niemand alle Leistungen, daher sollte man darauf achten, was die einzelnen Bereiche an Leistungen bieten.
Diese Auflistung ist selbstverständlich unverbindlich und nicht abschließend und muss bei Interesse bei der Versicherungsgesellschaft hinterfragt werden.

Verkehrsrechtsschutz:

Hier sind Vertragsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Auto entstanden sind versichert. Dazu zählt unter anderem der Kaufvertrag. Auch die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind mit versichert. Bei der Durchsetzung von Schadensansprüchen hilft Ihnen auch die Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Ausgeschlossen sind jedoch Straftaten, die vorsätzlich begangen wurden, Verstöße gegen das Parkverbot, Steuerstreitigkeiten, die nicht vor Gericht ausgetragen werden und die Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

Eigentümer- und Mietrechtsschutz:

Bei mietrechtlichen Problemen und bei Problemen die das Grundstück betreffen sowie Steuerstreitigkeiten vor Gericht hilft die Eigentümer- und Mietrechtsschutzversicherung.
Sie hilft jedoch nicht bei dem Kauf, Verkauf, Planung oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Bei Enteignung, Erschließungs- oder Anliegerabgaben und bei der steuerlichen Bewertung eines Grundstücks.

Privat- und Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer / Selbstständige:

Hier hilft die Versicherung bei der Durchsetzung von allgemeinen Schadensersatzansprüchen, Strafverteidigung (außer Verkehr), gerichtlichen Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht, Vertragsstreitigkeiten, Streit vor dem Sozialgericht und eine einmalige Beratung nach Eintritt eines Familienrechtsfalls oder auch eines Falles im Erbrecht.
Ausgeschlossen sind die Abwehr von allgemeinen Schadensersatzansprüchen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die Vorsätzlich begangen wurden, das kollektive Arbeitsrecht, Baufinanzierungen, Mietverträge, Widerspruchsverfahren, gerichtliche Streitigkeiten und Familienrecht bzw. Erbrechtsfälle und die rein vorsorgliche Beratung in solchen Belangen.

Wer ist versichert?

Im Verkehrrechtsschutz ist selbstverständlich der Versicherungsnehmer auf alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge versichert. Egal ob er Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse ist. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz auch bei der Anmietung eines Mietwagens, beim Fahren fremder Autos, als Fußgänger, Radfahrer und als Fahrgast in den öffentlichen Verkehrsmitteln. 

Bei der Eigentümer- und Mietrechtsschutzversicherung ist je nach Inhalt der Versicherungsnehmer als Mieter, Pächter, Eigentümer, aber auch als Vermieter oder Verpächter geschützt. Hier sollten Sie jedoch bei dem Abschluss darauf achten, dass Sie in dieser Eigenschaft ausdrücklich in der Police genannt sind, denn sonst kann der Rechtsschutz gegenüber Ihren Mietern hinfällig sein. 

Privat- und Berufsrechtsschutz: Hier ist nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch der Ehegatte oder Lebensgefährte, die minderjährigen Kinder sowie die unverheirateten, nicht berufstätigen Kinder bis zum 25. Lebensjahr gemeinsam in einem Vertrag Rechtsschutz versichert. 
Je nach Vereinbarung bezieht sich der Berufsrechtsschutz nur auf die selbständige oder die so genannte abhängige (Arbeitnehmer) Beschäftigung.

Wartezeiten: Bevor Sie die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie eine Wartezeit erfüllt haben. Diese ist nicht einheitlich geregelt, beträgt jedoch bei den meisten Gesellschaften 3 oder 6 Monate nach Beginn des Vertrages. Wenn sich jedoch eine Streitigkeit bereits androht und Sie denken dass Sie durch den schnellen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die Kosten übernommen bekommen, so irren Sie sich. Denn wenn der Ursprung vor dem Ablauf der Wartefrist liegt, so sind diese Streitigkeiten nicht versicherbar.

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