PKV
PKV
Eine private Krankenversicherung können zunächst einmal Beihilfeberechtigte wie zum Beispiel Beamte, Richter, Soldaten oder Politiker abschließen. Aber auch Arbeitnehmer mit einem Brutto-Monatseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze haben die Möglichkeit zur PKV zu wechseln. In diesem Fall muss die Pflichtversicherungsgrenze das dritte Jahr in Folge überschritten worden sein. Freiberufler, Künstler und Selbstständige können eine private Krankenversicherung abschließen. Journalisten und Künstler sind aber grundsätzlich durch die Künstlersozialkasse abgesichert.
Der Wechsel in eine private Krankenversicherung kann sich schon für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Einkommenfinanziell lohnen. Aber in erster Linie können verdienende Singles und kinderlose berufstätige Ehepaare von einer privaten Krankenversicherung profitieren. Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer müssen selbst für eine Absicherung sorgen und profitieren teilweise zusätzlich von besonderen Angeboten für ihre Berufsgruppe.
Der Versicherungsbeitrag hängt in erster Linie von dem gewählten Tarif bzw. dem gewünschten Leistungspaket ab. Ausschlaggebend sind ausserdem aber auch Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und die Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung.Da es viele Angebote gibt es, ist es aus diesem Grunde zu empfehlen, einen gründlichen Versicherungsvergleich zu machen, um das beste Angebot mit den besten Lesitungen zu finden.
Kostenerstattung
Die von dem Arzt ausgestellten Rechnungen werden an den Versicherer weitergereicht, der den Rechnungsbetrag auf das Girokonto des Versicherten erstattet. Dieser sollte damit die Rechnung begleichen. Falls Medikamente verschrieben werden, müssen sie vor Ort in der Apotheke bezahlt werden. Die Quittung wird beim Versicherer eingereicht und dieser erstattet den Betrag in kurzer Zeit. Wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, erfolgt die Abrechnung dort mit einer Klinik-Card. Die Klinik setzt sich direkt mit dem Versicherer in Kontakt zur Abwicklung der Abrechnung.
Ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenkasse ist es unter erschwerten Bedingungen möglich. Aus diesem Grunde muss man vor einem Wechsel nachweisen, dass das Jahres-Bruttoeinkommen seit mindestens einem Jahr unter der Pflichtversicherungsgrenze gelegen hat. Hat man sich einmal von der Versicherungspflicht befreien lassen, kann man nie wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Ausnahme: Im Fall einer Arbeitslosigkeit erfolgt automatisch die Anmeldung von der Arbeitsagentur in der gesetzlichen Krankenkasse. Das gilt aber nur, solange man unter 55 Jahre alt ist. Diejenigen, die sich für einen Wechsel in die GKV entscheiden, müssen auf die Altersrückstellungen verzichten, die die private Krankenversicherung für ihre Versicherten bildet.
Quelle: www.fwb-versicherungsvergleich.de / Zsolt Antal
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