Gesundheitsreform


Die umstrittene Gesundheitsreform ist vor kurzem vom Bundestag beschlossen worden. Das Gesetz dazu muss zwar noch durch den Bundesrat, allerdings sind sich die Experten einig, dass dies keine große Hürde mehr darstellt und das Gesetz zur Gesundheitsreform wie geplant am 1. April in Kraft treten wird. Doch was bedeutet dies für die Versicherten im Einzelnen? Welche Änderungen kommen auf sie zu? Nun, zunächst erst einmal nicht viele. Ab April können gesetzliche Krankenkassen verstärkt Wahltarife anbieten, das heißt wer künftig einen Teil der Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlt muss auch weniger Beitrag bezahlen. Darüber hinaus müssen die gesetzlichen Krankenkassen jedem Menschen einen Versicherungsschutz anbieten. Vom 1. Juli gilt dies auch für die privaten Krankenkassen, wo bislang vor allem Beamte, Selbständige und besserverdienende Angestellte versichert sind. Außerdem müssen die Kassen ab 1. April einige Leistungen bezahlen, die sie bislang häufig abgelehnt haben, wie beispielsweise Schutzimpfungen.

Bis Ende diesen Jahres sollen sämtliche Krankenkassen ihre Schulden abgebaut haben, in Ausnahmefällen haben Krankenkassen Zeit bis Ende 2008. Unklar ist, wie weiter verfahren wird, falls Krankenkassen dies nicht in der vorgegebenen Zeit schaffen. Zu Beginn des Jahres 2009 soll der sogenannte Gesundheitsfonds eingeführt werden. Außerdem sollen Krankenkassen mit alten und kranken Versicherten Geld von denjenigen Krankenkassen erhalten, deren Versichertenstruktur besser ist (sog. Risikostrukturausgleich). Zusätzlich können Krankenkassen, die selbst nach dem Struktruausgleich nicht genügend Geld haben, eine zusätzliche Zahlung von ihren Versicherten verlangen und zwar zwischen 8 Euro und 35 Euro monatlich.

Außerdem soll ab dem Jahr 2007 jede Private Krankenkasse einen Basistarif anbieten, also einen Versicherungstarif, der dem Tarif der gesetzlichen Krankenkassen entspricht und der jedem Versicherten offen steht, egal welches gesundheitliches Risiko er repräsentiert. Allerdings steht die Umsetzung dieser Regelung noch in den Sternen, denn die Privaten Krankenkassen haben bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Euch der Rest der Reformen birgt eines Risikopotential hinsichtlich der Umsetzung. Zum jetzigen Zeitpunkt ist schwer zu sagen, ob die geplanten Änderungen später tatsächlich auch in der angekündigten Art und Weise umgesetzt werden.

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