Chefarztbehandlung – Segen oder Risiko?

Glaubt man der privaten Krankenversicherung, dann sind Chefärzte „Götter in Weiß“. Fachleute auf dem Stand der neuesten Medizin, die nicht nur die neuesten Behandlungsmethoden kennen, sondern auch am Operationstisch virtuoses Geschick an den Tag legen. Manch Mediziner kann sich da ein Schmunzeln nicht verkneifen - er kennt es aus dem Arbeitsalltag anders. Wenn ein Uniklinikum eine Chefarztstelle neubesetzt, dann nimmt sie nicht unbedingt den Bewerber mit der größten klinischen Erfahrung. Unter Umständen entscheidet sie sich für einen eher wissenschaftlich ambitionieren Mediziner, der die meiste Zeit in Laborkellern verbracht hat. Schließlich soll ein leitender Arzt zunächst eines: Die Klinik voran bringen und fähige Oberärzte gewinnen. Deshalb kann der Verbraucher den qualitativen Anspruch, der sich hinter dem Wort Chefarztbehandlung versteckt, mit Recht bezweifeln. Doch die private Krankenversicherung bietet weitaus mehr: Sie bietet in der stationären Heilversorgung Leistungen, die im Erstfall lebensrettend sein können.

Ein Vorteil der privaten Krankenversicherung: Die Versicherten können sich ihre Ärzte und das Krankenhaus selbst auswählen. Damit kann der Patient bei schwerer Krankheit eine Klinik wählen, die auf einem bestimmten Gebiet führend ist und die über hervorragende Spezialisten verfügt. Kassenpatienten haben dagegen nur Anspruch auf eine Versorgung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus durch den diensthabenden Arzt - Privatkliniken ausgeschlossen. Außerdem erhalten gesetzlich Versicherte nicht die modernsten Behandlungsverfahren und Medikamente, da der Gemeinsame Bundesausschuss jede neue Maßnahme zunächst auf Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit prüft, bevor er sie als Kassenleistung aufnimmt. Private Krankenversicherungen erstatten dagegen Behandlungskosten teurer und modernster Verfahren, sobald der Arzt sie ihnen verschreibt und sie heilversprechend sind.

Die private Krankenversicherung bietet außerdem einen höheren Komfort: Privatpatienten steht je nach Tarif ein Einbett- oder Zweibettzimmer zu. Verzichten sie auf diese Leistung, erhalten sie bei diese als Krankenhaustagegeld ausgezahlt. Bei der Tarifwahl müssen sich freiheitsliebende Versicherte allerdings vorsehen: Wer seinen Arzt frei aussuchen möchte, sollte als Versorgung nicht unbedingt ein Primärarztmodell vereinbaren, das mittlerweile auch private Krankenversicherungen zunehmend anbieten. Hier zahlt der Privatpatient zwar einen niedrigeren Beitrag, jedoch ist er dafür verpflichtet zunächst einen Primärarzt aufzusuchen, bevor er einen Spezialisten aufsucht. Ansonsten riskiert er, die Behandlung vollständig privat zahlen zu müssen. Gerade für Selbstständige kann dieses Versorgungsmodell negative Folgen haben, weil sie bei einem Hexenschuss zunächst den Hausarzt aufsuchen müssen, bis sich zum Orthopäden können. Damit verlieren sie nicht nur viel Zeit, die sie sich dem Geschäft hätten widmen können, sondern verschlechtern so sogar noch ihre Genesungsaussicht.

Quelle: versicherungaktuell.com

 



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