Chefarztbehandlung
– Segen oder Risiko?
Glaubt
man der privaten
Krankenversicherung, dann sind
Chefärzte „Götter in Weiß“. Fachleute auf dem Stand der
neuesten Medizin, die nicht nur die neuesten Behandlungsmethoden
kennen, sondern auch am Operationstisch virtuoses Geschick an den Tag
legen. Manch Mediziner
kann sich da ein Schmunzeln nicht verkneifen - er kennt es aus dem
Arbeitsalltag anders. Wenn ein Uniklinikum eine Chefarztstelle
neubesetzt, dann nimmt sie nicht unbedingt den Bewerber mit der
größten klinischen Erfahrung. Unter Umständen entscheidet sie sich
für einen eher wissenschaftlich ambitionieren Mediziner, der die
meiste Zeit in Laborkellern verbracht hat. Schließlich soll ein
leitender Arzt zunächst eines: Die Klinik voran bringen und fähige
Oberärzte gewinnen. Deshalb kann der Verbraucher den qualitativen
Anspruch, der sich hinter dem Wort Chefarztbehandlung versteckt, mit
Recht bezweifeln. Doch die private Krankenversicherung bietet weitaus
mehr: Sie bietet in der stationären Heilversorgung Leistungen, die
im Erstfall lebensrettend sein können.
Ein
Vorteil der privaten
Krankenversicherung: Die Versicherten
können sich ihre Ärzte und das Krankenhaus selbst auswählen. Damit
kann der Patient bei schwerer Krankheit eine Klinik wählen, die auf
einem bestimmten Gebiet führend ist und die über hervorragende
Spezialisten verfügt. Kassenpatienten haben dagegen nur Anspruch auf
eine Versorgung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus durch den
diensthabenden Arzt - Privatkliniken ausgeschlossen. Außerdem
erhalten gesetzlich Versicherte nicht die modernsten
Behandlungsverfahren und Medikamente, da der Gemeinsame
Bundesausschuss jede neue Maßnahme zunächst auf Wirtschaftlichkeit
und Wirksamkeit prüft, bevor er sie als Kassenleistung aufnimmt.
Private Krankenversicherungen erstatten dagegen Behandlungskosten
teurer und modernster Verfahren, sobald der Arzt sie ihnen
verschreibt und sie heilversprechend sind.
Die
private
Krankenversicherung bietet außerdem einen höheren Komfort:
Privatpatienten steht je nach Tarif ein Einbett- oder Zweibettzimmer
zu. Verzichten sie auf diese Leistung, erhalten sie bei diese als
Krankenhaustagegeld ausgezahlt. Bei der Tarifwahl müssen sich
freiheitsliebende Versicherte allerdings vorsehen: Wer seinen Arzt
frei aussuchen möchte, sollte als Versorgung nicht unbedingt ein
Primärarztmodell vereinbaren, das mittlerweile auch private
Krankenversicherungen zunehmend anbieten. Hier zahlt der
Privatpatient zwar einen niedrigeren Beitrag, jedoch ist er dafür
verpflichtet zunächst einen Primärarzt aufzusuchen, bevor er einen
Spezialisten aufsucht. Ansonsten riskiert er, die Behandlung
vollständig privat zahlen zu müssen. Gerade für Selbstständige
kann dieses Versorgungsmodell negative Folgen haben, weil sie bei
einem Hexenschuss zunächst den Hausarzt aufsuchen müssen, bis sich
zum Orthopäden können. Damit verlieren sie nicht nur viel Zeit, die
sie sich dem Geschäft hätten widmen können, sondern verschlechtern
so sogar noch ihre Genesungsaussicht.
Quelle:
versicherungaktuell.com
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