Widerruf des Widerrufs
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Widerruf des Widerrufs (BGB § 2257)
Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.
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