Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins (BGB § 2359)
Der Erbschein ist nur zu erteilen, wenn das Nachlassgericht die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet.
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