Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins


Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch

Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins (BGB § 2359)

Der Erbschein ist nur zu erteilen, wenn das Nachlassgericht die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet.

 

 

 

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