Vergütung des Testamentsvollstreckers
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Vergütung des Testamentsvollstreckers (BGB § 2221)
Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.
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