Vergütung des Testamentsvollstreckers


Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch

Vergütung des Testamentsvollstreckers (BGB § 2221)

Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.

 

 

 

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