Verbraucher


Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch

Verbraucher (BGB § 13)

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

 

 

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