Verbot der Sterilisation
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Verbot der Sterilisation (BGB § 1631c)
Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.
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