Unwirksamkeit der Ernennung


Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch

Unwirksamkeit der Ernennung (BGB § 2201)

Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam, wenn er zu der Zeit, zu welcher er das Amt anzutreten hat, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder nach § 1896 zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten einen Betreuer erhalten hat.

 

 

 

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