Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch


Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch

Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch (BGB § 541)

Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.

 

 

 

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