Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch (BGB § 541)
Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.
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