Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers (BGB § 2030)
Wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt, steht im Verhältnis zu dem Erben einem Erbschaftsbesitzer gleich.
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