Nottestament auf See
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Nottestament auf See (BGB § 2251)
Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.
|