Nottestament auf See


Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch

Nottestament auf See (BGB § 2251)

Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.

 

 

 

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