Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben


Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch

Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben (BGB § 2011)

Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.

 

 

 

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