Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben (BGB § 2011)
Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.
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