Gleiche Anteile
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Gleiche Anteile (BGB § 742)
Im Zweifel ist anzunehmen, dass den Teilhabern gleiche Anteile zustehen.
Gehe zu:
BGB §

Startseite
Anwaltssuche
Urteile
Jura-Suche
Stellenmarkt
Absicherung
Haftpflicht
Rechtsschutz
Gesetze
BGB
SigG
SigV
TKG
PangV
PfandBG
Materialien
Bücher
Tipps
News
© Copyright (2006) by FindeRecht.de
Sie sind hier:
Gesetze
BGB