Erschöpfungseinrede des Erben


Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch

Erschöpfungseinrede des Erben (BGB § 1989)

Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan beendet, so findet auf die Haftung des Erben die Vorschrift des § 1973 entsprechende Anwendung.

 

 

 

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