Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs (BGB § 2317)
(1) Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall. (2) Der Anspruch ist vererblich und übertragbar.
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