Berechnungszeitpunkt bei Scheidung
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Berechnungszeitpunkt bei Scheidung (BGB § 1384)
Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.
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