Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte


Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch

Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte (BGB § 584a)

(1) Dem Pächter steht das in § 540 Abs. 1 bestimmte Kündigungsrecht nicht zu. (2) Der Verpächter ist nicht berechtigt, das Pachtverhältnis nach § 580 zu kündigen.

 

 

 

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