Auflösung des Vereines


Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch

Auflösung des Vereines (BGB § 41)

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.

 

 

 

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