Auflösung des Vereines
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Auflösung des Vereines (BGB § 41)
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.
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