Aufhebung durch Urteil
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Aufhebung durch Urteil (BGB § 1313)
Eine Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag aufgehoben werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft des Urteils aufgelöst. Die Voraussetzungen, unter denen die Aufhebung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften.
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