Aufhebung der Befreiung durch das Vormundschaftsgericht
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Aufhebung der Befreiung durch das Vormundschaftsgericht (BGB § 1857)
Die Anordnungen des Vaters oder der Mutter können von dem Vormundschaftsgericht außer Kraft gesetzt werden, wenn ihre Befolgung das Interesse des Mündels gefährden würde.
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