Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht


Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch

Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht (BGB § 2384)

(1) Der Verkäufer ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzuzeigen. Die Anzeige des Verkäufers wird durch die Anzeige des Käufers ersetzt. (2) Das Nachlassgericht hat die Einsicht der Anzeige jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht.

 

 

 

Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht, BGBGehe zu:   BGB  §  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anwälte, Rechtsanwalt, Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht, BGB, Bürgerliches Gesetzbuch
Haftung, Haftpflicht
© Copyright (2006) by FindeRecht.de
Anwälte, Internetauftritt Anwalt, Dienstleistung Anwalt, Anwaltssuche, Rechtsanwalt, Internetauftritt Rechtsanwalt Anwälte, Rechtsanwalt, Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht, BGB, Bürgerliches Gesetzbuch Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, privat Rechtsschutz
Sie sind hier: Anwalt, bürgerliches Recht Gesetze  Anwalt, bürgerliches RechtBGB