Anzahlungsverbot bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Anzahlungsverbot bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen (BGB § 486)
Der Unternehmer darf Zahlungen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht fordern oder annehmen. Für den Verbraucher günstigere Vorschriften bleiben unberührt.
|