Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen


Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch

Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen (BGB § 1612c)

§ 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.

 

 

 

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