Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung (BGB § 120)
Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittelung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.
|