Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse


Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch

Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse (BGB § 1982)

Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.

 

 

 

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