Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse
Gesetze - Bürgerliches Gesetzbuch
Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse (BGB § 1982)
Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.
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