Staatsanwalt
Anwalt - Rechtsanwalt
Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt ist ein Staatsanwalt ein staatlicher Beamter. Um Staatsanwalt zu werden muss ein Jurist die Befähigung zum Richteramt erlangt haben, also ein juristisches Hochschulstudium mit anschließender erfolgreicher Teilnahme an den beiden juristischen Staatsexamen. Die Aufgabe eines Staatsanwaltes ist es, in einem Ermittlungsverfahren alle belastenden und entlastenden Umstände ermitteln, die einen Beschludigten betreffen. In der Praxis übernimtt die Ermittlungen allerdings meist die Polizei oder andere Ermittlungsbehörde, der Staatsanwalt bleibt jedoch immer der Leiter der des Ermittlungsverfahrens.
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