Staatsanwältin
Anwalt - Rechtsanwalt
Eine Staatsanwältin ist ebenso wie ein männlicher Staatsanwalt eine Bedienstete des Staates. Im Unterschied zu Richtern sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Die Aufgabe der Staatsanwältin ist die Durchführung der Ermittlungen und danach entweder die Anordnung der Einstellung des Verfahrens oder Erhebung der Klage vor einem öffentlichen Gericht. Die Keidung einer Staatsanwältin vor Gericht ist eine schwarze Robe, die sich kaum von der des Richters unterscheidet.
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