Staatsanwältin


Anwalt - Rechtsanwalt

Eine Staatsanwältin ist ebenso wie ein männlicher Staatsanwalt eine Bedienstete des Staates. Im Unterschied zu Richtern sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Die Aufgabe der Staatsanwältin ist die Durchführung der Ermittlungen und danach entweder die Anordnung der Einstellung des Verfahrens oder Erhebung der Klage vor einem öffentlichen Gericht. Die Keidung einer Staatsanwältin vor Gericht ist eine schwarze Robe, die sich kaum von der des Richters unterscheidet.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anwälte, Anwalt, Internetauftritt Anwalt, Dienstleistung Anwalt
Haftung, Haftpflicht
© Copyright (2006) by FindeRecht.de
Anwälte, Internetauftritt Anwalt, Dienstleistung Anwalt, Anwaltssuche, Rechtsanwalt, Internetauftritt Rechtsanwalt Anwälte, Anwalt, Internetauftritt Anwalt, Dienstleistung Anwalt Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, privat Rechtsschutz
Sie sind hier: Anwalt, bürgerliches Recht Anwaltssuche