Staatsanwälte


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In der Gewaltenteilung der Bundesrepublik Deutschland nehmen Staatsanwälte eine besondere Stellung ein. Einerseits sind Staatsanwälte der Exekutive zuzuordnen, da sie das Ermiitlungsverfahren leiten und zum Teil selber Ermittlungen, Befragungen, Durchsuchungen etc. durchführen. Andererseits gehören Staatsanwälte natürlich auch zur Judikative, da sie als Vertreter der Anklagebehörde auch vor Gericht teilnehmen. Staatsanwälte sind Beamte des Staates, sind ihren Vorgesetzten (z.B Oberstaatsanwalt) weisungsgebunden und unterliegen ohne Einschränkung der Dienstaufsicht.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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