Rechtsanwalt wechseln


Anwalt - Rechtsanwalt

Wenn man während eines laufenden Verfahrens den Rechtsanwalt wechseln möchte, dann sollte dies in jedem Fall gut überlegt sein. Generell steht es jedem frei seine Prozessbevollmächtigten, wie z.B. den Rechtsanwalt zu wechseln, auch mehrfach. Allerdings hat jeder der bislang in Anspruch genommenen Rechtsanwälte einen Anspruch auf sein Honorar. Und Mehrkosten, die durch einen Anwaltswechsel entstehen müssen in aller Regel aus der eigenen Tasche beglichen werden, da die Rechtsschutzversicherung in diesem Fall nicht zahlen wird. Ein Wechsel des Rechtsanwaltes ist nur dann anzuraten, wenn der bisherige Rechtsanwalt mangelhaft gearbeitet hat oder eine Instanz abgeschlossen ist. Dann fallen nämlich meist keine doppelten Rechtsanwalt Kosten an.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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