Rechtsanwältin
Anwalt - Rechtsanwalt
Wie in vielen anderen Berufszweigen gibt es auch bei den Juristen immer mehr weibliche Rechtanwälte. Eine Rechtsanwältin ist genauso wie ihr männlicher Kollege eine Beraterin, eine Vertreterin bzw. der Beistand der Partei, die von ihr vertreten wird. Dies gilt für öffentliche ebenso wie für private Angelegenheiten. Die Aufgabe einer Rechtsanwältin ist die Durchsetzung bzw. die Wahrung der Interessen des Mandanten, natürlich nur mit rechtmäßigen Mitteln. Die typischen Aufgabenbereiche einer Rechtsanwältin sind je nach Kanzlei oder Interessenschwerpunkt unterschiedlich. Werden Privatpersonen von einem Anwalt oder von einer Anwältin um Rat gebeten, dann geht es meist um die Verfassung oder Beurteilung von Verträgen, wie z.B. Testamente. Unternehmen kommen dagegen häufig mit Spezialfragen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, wie z.B. dem Wettbewerbsrecht, zum Rechtsanwalt.
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