Rahmengebühren
Anwalt - Rechtsanwalt
Unter sogenannten Rahmengebühren versteht man eine Form der Anwaltskosten, die sich nich nach dem Streitwert berechnet, sondern die der Rechtsanwalt in bestimmten Maße selbst festlegen darf. Rahmengebühren kommen vor allem in strafrechtlichen Verfahren zur Anwendung. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz legt hier nur die oberen und unteren Grenzwerte für die jeweilige Gebühr fest, den Rest muss der Anwalt nach pflichtgemäßem Ermessen (Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse des Mandanten, Aufwand für den Anwalt usw.) selbst bestimmen. Meist wird bei Rahmengebühren allerdings der Mittelwert (Mittelgebühr) verwendet.
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