Notar
Anwalt - Rechtsanwalt
Das besondere an der Tätigkeit von Notaren liegt darin, dass nur außerstreitige Rechtsangelegenheiten von ihnen betreut werden, wie beispielsweise Fragen der Eigentums- und Schuldverhältnisse, Mietangelegen, Güterrecht in der Familie usw, obwohl die Ausbildung von Notar und Rechtsanwalt ähnlich ist. Dabei darf ein Notar (das Wort bedeute soviel wie schnell schreiben) sogenannte Notariatsurkunden ausstellen (z.B. Testament, Verträge, Beglaubigungen), die eine erhöhte Beweiskraft bei Gericht besitzen. Außerdem kann ein Notar auch Vermögenswerte (z.B. eine Erbschaft) im Auftrag von Mandanten treuhänderisch verwalten. In Deutschland gibt es einige Anwälte, die gleichzeitig auch als Notar zugelassen sind.
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