Fachanwalt
Anwalt - Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er vor der Anwaltskammer die Erlaubnis zur Führung diese Titels erhalten hat. Dazu sind allerdings bestimmte Zulassungungskriterien zu erfüllen. So muss der zukünftige Fachanwalt bestimmte theoretische und praktische Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet nachzuweisen. Ebenso muss der Fachanwalt sich in seinem Spezialgebiet regelmäßig weiterbilden. Diese Fortbildungsmaßnahmen werden ebenfalls in gewissen Abständen von der Rechtsanwaltskammer überprüft. Den Titel Fachanwalt gibt es nur für bestimmte Rechtsgebiete (z.B. Steuerrecht).
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