BRAGO


Anwalt - Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt kann seine Gebühren nicht selbst bestimmen, sondern muss sich nach den gesetzlichen Regelungen der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) richten. In der BRAGO ist unter anderem festgelegt, für welche Tätigkeiten, der Anwalt eine Gebühr erhält und auch wie hoch diese im betreffenden Fall ist. In zivilrechtlichen Angelegenheiten schriebt die BRAGO vor, dass in den meisten Fällen die Gebühren nach dem Streitwert zu richten haben. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass der Rechtsanwalt mit dem Mandanten schriftlich eine höhere Vergütung als vorgeschrieben vereinbart, natürlich nur, sofern der Mandant dem zustimmt.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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