Ausbildung Rechtsanwalt
Anwalt - Rechtsanwalt
Die Ausbildung zum Rechtsanwalt ist relativ allgemein und beinhaltet keine Spezialisierung. Später nach der Ausbildung kann sich ein Anwalt durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und den entsprechenden Prüfungen sowie der Bearbeitung einer bestimmten Anzahl von Fällen die Bezeichnung Fachanwalt erwerben. Fachanwälte gibt es beispielsweise im Arbeitsrecht, Familienrecht oder auch im Strafrecht. Davor erfolgt die Ausbildung zum Rechtsanwalt relativ einheitlich durch ein juristisches Hochschulstudium mit anschließendem Staatsexamen.
|