Ausbildung Anwalt


Anwalt - Rechtsanwalt

Die Ausbildung zum Richter und die Ausbildung zum Anwalt sind relativ ähnlich. Um ein Rechtsanwalt zu werden, benötigt man ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Jura sowie ein anschließendes 2. Staatsexamen. In der Ausbildung zum Anwalt wird bislang relativ wenig darauf eingegangen, dass der Anwalt oder die Anwältin später relativ selbständig arbeiten und wie ein Unternehmer agieren muss. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum Anwalt wird von der Anwaltskammer die Zulassung zur Ausübung des Berufs erteilt.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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