Anwaltsnotar


Anwalt - Rechtsanwalt

Wenn ein Anwalt vom Staat eine Zulassung als Notar im Nebenberuf erhält (dies ist in einigen Gerichtsbezirken möglich), dann spricht man auch von einem sogenannten Anwaltsnotar. Genauso wie Notare im Hauptberuf kann auch ein Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft als Notar Rechtsgeschäfte beurkunden und Unterschriften beglaubigen. Darüber hinaus kann ein Anwaltsnotar im Gegensatz zum normalen Notar in seiner Eigenschaft als Anwalt auch Mandanten vor Gericht vertreten.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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