Anwältin


Anwalt - Rechtsanwalt

Eine Anwältin ist das weibliche Pendant zu ihren männlichen Anwaltskollegen. Demzufolge hat sich eine Anwältin ebenso nach der Berufsordnung der Rechtsanwälte zu richten und muss exakt diesselbe juristsiche Ausbildung absolvieren wie ein Anwalt. Die Anwältin fungiert als Beistand und Interessenvertreter ihres Mandanten in einem Rechtsstreit und berät ihre Mandanten darüber hinaus in verschiedensten Rechtsangelegenheiten, vor allem in dem von ihr gewählten Spezialgebiet (wie z.B. Arbeitsrecht).


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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